Eidesstattliche Versicherung
Viele Bürger geraten heute aus den unterschiedlichsten Gründen in die Überschuldung. Allein kommen sie aus dieser Situation oft nicht mehr heraus. Leider kennen viele die gesetzlichen Möglichkeiten nicht, bzw haben Angst sich helfen zu lassen. Die Eidesstattliche Versicherung wurde früher Offenbarungseid genannt. Sie wird beim Gericht eingereicht. Der Schuldner wird damit gezwungen seine finanzielle Situation dem Gläubiger und der Öffentlichkeit offen zu legen. Die Angaben sollten der Wahrheit entsprechen. Doch auch hier besteht ein Widerspruchsrecht.
Bevor es zur eidesstattlichen Versicherung kommt muß der Betreffende aktiv werden. In vielen Fällen ist der vorausgegangene Mahnbescheid, den jeder gegen jeden beantragen kann, nicht korrekt. Hier muß unbedingt die Einspruchsfrist beachtet werden. Wenn die Forderungen berechtigt sind und der Schuldner nicht in der Lage ist, diese zu begleichen, sollte er als Privatperson schnellstens eine Verbraucherinsolvenz anmelden. Der Vorteil ist, dass er nun vor Pfändung und Zwangsvollstreckung bewahrt ist. Der oder die Gläubiger können sich nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den gerichtlichen Treuhänder wenden.
In einem Schuldenbereinigungsplan kann der Schuldner seine Vorstellungen zum gütigen Ausgleich mit den Gläubigern darstellen. Kommt es zu keiner Einigung wird eine Privatinsolvenz durchgeführt.
Dadurch wird auf jeden Fall sichergestellt, dass die Grundbedürfnisse des Schuldners gesichert sind. Gerade in Deutschland gehören heute viele Dinge zu den Grundbedürfnissen, die nicht pfändbar sind.
Bei der Privatinsolvenz ist der Schuldner bei Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen nach Ablauf der gesetzlichen Frist wieder schuldenfrei.
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